Lärmschutz - Einhaltung der Ruhezeiten

Veröffentlichungsdatum26.07.2022Lesedauer< 1 Minute
laut

Mehr Rücksicht aufeinander bedeutet mehr Lebensqualität!

Vermeiden Sie den Einsatz von Lärm erregenden Gartengeräten, wie Rasenmäher, Laubsaugen, Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren, Motor- und Kreissägen usw., nach Möglichkeit mittags, in den Abendstunden und an Sonn- und Feiertagen.

Ihre Nachbarn sind sicherlich dankbar, wenn sie in Ruhe einen erholsamen Abend und ein ruhiges Wochenende genießen können.


Die Lärmschutzverordnung finden sie unter Gemeindeamt - Lärmschutzverordnung.