Studienförderung

Zur Abdeckung des Mehraufwandes für Internat oder Wohnungskosten wurde im Gemeinderat beschlossen, dass eine Studienbeihilfe gewährt wird. 

Allen Pfaffstätter/innen, welche auf einer Universität bzw. Hochschule oder Fachhochschule studieren, wird bis zur Vollendung ihres 27. Lebensjahres und maximal für 5 Jahre und ihren Hauptwohnsitz während der Studienzeit ununterbrochen in Pfaffstätt belassen, eine Beihilfe von Euro 150,00 pro Semester gewährt.

Die Auszahlung (bar oder Überweisung) erfolgt nach Antragsstellung und nach Vorlage einer Studienbestätigung sowie Bestätigung des Mehraufwandes (Internatskosten, Bahnkarte, etc.).