Mit 01. Juli 2025 tritt eine Valorisierung der festen Gebührensätze des § 14 Gebührengesetzes 1957 in Kraft.
Deshalb können in der Gemeinde nur bis spätestens Freitag 27. Juni 2025 Anträge zu den bisherigen Gebührensätzen angenommen werden. Diese Gebühr ist bis spätestens 30. Juni 2025 (EINLANGEND) an die BH Braunau zu überweisen.
Sämtliche offene Anträge, bei welchen die Gebühr bis zu diesem Zeitpunkt nicht entrichtet wurde, müssen storniert werden.
Am Montag 30. Juni 2025 können aus organisatorischen Gründen in den Gemeinden KEINE Reisedokumente ausgestellt werden. --> An diesem Tag können Reisedokumente NUR bei der BH Braunau ausgestellt werden
Ab 01. Juli 2025 können über die Gemeinde wieder wie gewohnt Anträge gestellt werden.
In dringenden Fällen können Sie sich an die Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn wenden. Nutzen Sie die Online-Terminbuchung unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/online-terminvereinbarung/204000